Informationen zum Fiskaltaxameter

Ben Waldner 24. November 2016
Informationen zum Fiskaltaxameter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie auch an dieser Stelle darüber informieren, dass die Finanzverwaltung von Berlin ab dem 1. Januar Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden wird. In einem Schreiben vom 26. September wird das INSIKA-Verfahren empfohlen.

Demnach müssen „alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sogenannten Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.“

Es bleibt nur noch wenig Zeit, denn Berlins Finanzverwaltung stellt unmissverständlich klar, dass mit Ablauf des 31. Dezembers 2016 die Übergangsfrist des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 endet und somit jedes Berliner Taxiunternehmen ab 1. Januar die Anforderungen des BMF-Schreibens erfüllen muss.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen, welche übersichtlich durch das Fachmagazin Taxi Times bereitgestellt wurden:  Taxi Times E-Kiosk

Zum Download stellen wir Ihnen ebenfalls das Schreiben des Berliner LABO  vom 24.10. 2016 zur Verfügung.