- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis der Ortskenntis durch eine Ortskundeprüfung
- Zwei Jahre Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Personalausweis bzw. Pass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart "O")
- Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung, nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als zwei Jahre
Ausführlich werden die Voraussetzungen
auf der Seite der Genehmigungsbehörde -LABO- beschrieben.