EU-Führerscheinumtausch – Bitte Fristen beachten

Taxi Berlin 16. Februar 2026
EU-Führerscheinumtausch – Bitte Fristen beachten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund einer EU-weiten Regelung müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise in den neuen, einheitlichen Scheckkartenführerschein umgetauscht werden.

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Führerschein betroffen ist und ob Ihre Umtauschfrist bereits abgelaufen ist oder in Kürze endet.

Wichtige Fristen:

Papierführerscheine (grau oder rosa):
Fahrerinnen und Fahrer mit einem Geburtsjahr ab 1971 hätten ihren Führerschein bereits bis zum 19. Januar 2025 umtauschen müssen.

Kartenführerscheine (Ausstellung 1999 – 2013):
1999 – 2001: Umtausch bis 19.01.2026
2002 – 2004: bis 19.01.2027
2005 – 2007: bis 19.01.2028
2008: bis 19.01.2029
2009: bis 19.01.2030
2010: bis 19.01.2031
2011: bis 19.01.2032
2012 – 18.01.2013: bis 19.01.2033

Was passiert, wenn die Frist versäumt wird?

Das Fahren mit einem nicht rechtzeitig umgetauschten Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld (ca. 10 Euro) geahndet werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen, jedoch ist das Dokument nicht mehr gültig.

Kosten und Ablauf:

Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle
Kosten: ca. 25 – 30 Euro
Benötigt werden: Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein
Bearbeitungszeit: in der Regel mehrere Wochen

Wir empfehlen allen Fahrerinnen, Fahrern und Unternehmern, die Fristen zu prüfen und den Umtausch rechtzeitig zu veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Waldner
Präsident Taxi Deutschland e. V.