Krankenkassen zahlen die Taxifahrt zum Arzt nicht in jedem Fall

Ben Waldner 10. August 2014
Krankenkassen zahlen die Taxifahrt zum Arzt nicht in jedem Fall

Laut einer Mitteilung der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland), sollen Krankenkassen nicht in jedem Fall für die Taxifahrt bei notwendige Behandlung zahlen. Normalerweise zahlen die Kassen einen Großteil der Fahrten bei notwendige Behandlung, wenn der Versicherter die Pflegestufe 2 oder 3 hat.

Laut der unten angegebenen Quelle hieß es:

„Für den Antrag sollten Betroffene sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass die Behandlung und die Taxifahrt wirklich erforderlich sind, und diese Bescheinigung bei der Kasse einreichen“, sagt die Beraterin. Zuzahlen muss man in der Regel zehn Prozent pro Fahrt, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. „Trotzdem kann das schnell teuer werden“, sagt Schwabe. Sie weist darauf hin, dass es eine Belastungsgrenze für Zuzahlungen gibt, die im Jahr zwei Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Für chronisch Kranke ist die Belastungsgrenze niedriger, nämlich ein Prozent. Als chronisch krank gelten Menschen, die seit einem Jahr jedes Quartal wegen derselben Erkrankung behandelt wurden und noch ein zweites Kriterium erfüllen. Das kann etwa eine Pflegestufe höher als 1 sein oder eine Behinderung beziehungsweise Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent.


 

Fazit

UPD rät: Ist die Belastungsgrenze erreicht, können sich die Patienten für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag bei der Krankenkasse, der zusammen mit allen bisherigen Zuzahlungsbelegen eingereicht wird. Diese sollte man also gut aufbewahren.

Quelle: http://www.vfa-patientenportal.de/aktuelles/news-aktuelles/krankenkasse-zahlt-taxi-zum-arzt-nicht-in-allen-faellen.html