Neue Preise bei Taxigutscheinen der Deutschen Bahn seit dem 1. März

Taxi Berlin 12. März 2020
Neue Preise bei Taxigutscheinen der Deutschen Bahn seit dem 1. März

Seit dem 01.03.2020 sind folgende Bedingungen des BZP-Vertrages für Taxizentralen gültig:

Die nachfolgend abgebildeten Gutscheine gelten als Kostenübernahmeerklärung der DB AG zur Beförderung
von Reisenden auf der gesamten Fahrtstrecke für die benannte Anzahl von Personen. Auch bisher
verwendete Gutscheinversionen behalten ihre Gültigkeit und berechtigen zu denselben Leistungen.

Berechnung der gefahrenen Kilometer

Innerhalb Pflichtfahrgebiet mit Taxameter
Außerhalb Pflichtfahrgebiet mit den bekannten Vertragsdaten des Rahmenvertrages BZP
(siehe auch oben Preisanpassung)
Änderungen auf den Taxigutscheinen machen diesen ungültig
Andere Vordrucke (z.B. Verspätungsbescheinigung) gelten nicht als Kostenübernahmeerklärung
für Kundenfahrten und werden daher auch nicht bezahlt

Preisgestaltung außerhalb des Pflichtfahrgebietes

0,90 (bis 29.02.20: 0,87) Euro je gefahrenem Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Großraumtaxifahrten bei 5 oder mehr Reisenden 1,02 (bis 29.02.20: 1,00) Euro pro gefahrenem
Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Der Kunde erhält von Ihnen selbstverständlich keine Quittung, wenn die Fahrt auf Taxigutschein
abgerechnet wird.

Die Deutsche Bahn bedankt sich auf diesem Wege gleichzeitig für die gute Zusammenarbeit.

Diese Information als PDF erhalten Sie auch in unserem Downloadbereich

Weitere Informationen vom Bundesverband Taxi zu diesem Thema gibt es hier >>>