

Auftragsfahrten für den Deutschen Bundestag
Hier geht es um Fahrten im Auftrag des Bundestagsfahrdienstes und um die besonderen Anforderungen an Fahrer, die die Qualifikation dafür erwerben möchten.
Besondere Kunden des Taxigewerbes
Abgeordnete sind besondere Kunden des Taxigewerbes, genießen einen Sonderstatus und bekommen eine entsprechend respektvolle, höfliche, hochwertige und vor allem diskrete Dienstleistung. Wer mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder des Europäischen Parlaments zu tun hat, muss sich absolut neutral verhalten und dienstleistungsorientiert arbeiten. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Abgeordnete, egal von welcher Partei, gleich höflich, gleich respektvoll und mit der gleichen guten Dienstleistung behandelt wird. Was die Abgeordneten auf einer Taxifahrt besprechen und tun und an welchen Adressen sie ein- und Aussteigen, unterliegt Ihrer absoluten Geheimhaltungspflicht. Sie dürfen darüber also mit niemandem sprechen, auch nicht mit Ihrem Ehepartner oder Ihren engsten Freunden, da Sie zum absoluten Stillschweigen verpflichtet sind.
Voraussetzungen
Nur, wenn Sie diese grundsätzlichen Regeln hundertprozentig akzeptieren, können Sie als Taxifahrer Bundestagsaufträge durchführen. Wenn Sie eine Bundestagsfahrt durchführen, üben Sie indirekt eine hoheitliche Aufgabe aus, stehen also in der Pflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Das ist etwas anderes als eine normale Taxifahrt.
Allgemeines zu Bundestagsfahrten
Abgeordnete des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments haben Anspruch darauf, zu dienstlichen Zwecken auf Staatskosten von A nach B gefahren zu werden. Deshalb hat der Bundestag einen eigenen Fahrdienst, die Firma BwFuhrparkService GmbH. Die Abkürzung Bw steht für Bundeswehr. Auf Flugreisen werden Politiker von der Luftwaffe befördert, auf Stadtfahrten vom Fuhrpark der Deutschen Bundeswehr. Dieser verfügt über eine begrenzte Zahl von schwarzen Limousinen, mit denen die Politiker alltäglich gefahren werden. Da diese Fahrzeuge gut ausgelastet sein müssen und in Stoßzeiten nicht ausreichen, geht ein Teil der Aufträge an Taxi Berlin.
Es gibt Sitzungswochen, in denen viele Bundestagsfahrten anfallen, in anderen Wochen sind es weniger. Bundestagsaufträge gibt es nahezu rund um die Uhr. Sie beginnen schwerpunktmäßig um sieben Uhr morgens, wenn die Abgeordneten von zu Hause zur Arbeit ins Reichstagsgebäude müssen, und gehen meist den ganzen Tag und den Abend, wenn die Abgeordneten in Hotels, zu Verbänden, Empfängen auf Feiern oder in Lokale fahren, bis nachts, wenn sie wieder nach Hause fahren.
Parlamentarier bestellen ihre Fahrten direkt beim Bundestagsfahrdienst, meistens schon Stunden oder Tage im Voraus. Sie erfahren zunächst nicht, ob sie von einer Fuhrpark-eigenen Limousine oder von einem Taxi abgeholt werden. Der Disponent beim Fahrdienst versucht, für die Fahrten möglichst eigene Fahrzeuge einzuteilen. Einen Teil der Aufträge gibt er an Taxi Berlin weiter. Die meisten Taxifahrten mit Abgeordneten sind Vorbestellungen. Sofortaufträge sind nur selten dabei. Häufig sind es Fahrten zwischen der Innenstadt und Außenbezirken, da kurze Fahrten eher vom Bundestagsfahrdienst abgewickelt werden, für den lange Leerfahrten zu teuer sind – ein Vorteil für uns, denn wir als Taxigewerbe sind überall.
Ausstattung für die Beförderung
Damit Sie Bundestagsaufträge annehmen können müssen Sie selbst in der Lage sein den konkreten Abgeordneten am Gesicht zu erkennen. Dazu können Sie „Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag“, eine Website oder eine App nutzen.
Ein „Kürschner“ ist ein Buch, in dem alle Bundestagsabgeordneten alphabetisch verzeichnet sind, also „Kürschners Volkshandbuch Deutscher Bundestag“ mit dem auffälligen rot-weiß gestreiften Einband, das jeder Abgeordnete von Weitem erkennt, und zwar die aktuellste Ausgabe der aktuellen Wahlperiode. Er muss also stetig erneuert werden. Hier geht es zur zuletzt veröffentlichten Ausgabe: www.kuerschners.com/de/verlag/volkshandbuch
Zudem empfehlen wir Ihnen einen weißen Coupon-Block von der BwFuhrpark GmbH mit speziellen Abrechnungs-Coupons für Bundestagsfahrten. Diesen erhalten Sie z. B. im Taxi Service Point in der Freiheit 22, 13597 Berlin.
Auftragsannahme und -ausführung
Bundestagsmerkmal aktivieren
Das Merkmal „Bundestag“ muss als Fahrermerkmal freigeschaltet sein. Aufträge mit dem Merkmal „Bundestag“ sind immer Rechnungsfahrten und meistens Vorbestellungen. Sie werden also nicht bar bezahlt (außer ggf. das Trinkgeld), sondern immer mit einem speziellen weißen Coupon abgerechnet.
Verbindliche Auftragsübernahme
Die Auftragsübernahme ist bindend. Das heißt, einen Bundestagsauftrag, den Sie angenommen haben, können Sie grundsätzlich nicht zurückgeben.
Aufbau des Auftrags
Im Auftrag steht als erstes das Wort „Bundestag“ und die üblichen Angaben wie Adresse und Vorbestellungszeit. Eine sehr häufige Adress-Angabe ist die Abkürzung „BT-Ost“. Das bedeutet Bundestag, Osteingang, also Friedrich-Ebert-Platz, Zufahrt über Paul-Löbe-Allee.
Außerdem enthält der Auftrag den Namen des Abgeordneten – oder EINES der Abgeordneten – und eine meist vierstellige Zahl mit einem B davor. Dazu gleich mehr. Außerdem steht im Auftrag eine Auftragsnummer, die später für die Abrechnung wichtig ist.
Verspätung und Stornierung
Falls Sie bei der Anfahrt zur Abholadresse merken, dass Sie es nicht pünktlich schaffen, weil Sie vielleicht im Stau stehen oder eine Straße auf Ihrem Weg gesperrt ist, müssen Sie sofort die Zentrale anrufen und Bescheid geben. Gegebenenfalls müssen Sie es akzeptieren, wenn die Zentrale Ihnen den Auftrag entzieht und einem anderen Kollegen gibt, der pünktlich am Abholort sein kann. Das wird aber nur bei erheblichen Verspätungen passieren.
Sollte der Auftrag während Ihrer Anfahrt, also noch vor der Abholzeit, storniert werden, dann ist es Pech und Sie bekommen nichts bezahlt – wie bei jedem anderen stornierten Auftrag auch.
Identifikation des Fahrgastes im Kürschner
Sobald Sie den Auftrag angenommen haben und zur Abholadresse gefahren sind (oder bei Vorbestellungen ggf. schon vorher), müssen Sie den Abgeordneten aus dem rot-weißen „Kürschner“ heraussuchen. Dabei hilft Ihnen die drei- oder vierstellige Zahl, die vor dem Namen des Abgeordneten steht und – bei Bundestagsabgeordneten – ein B am Anfang hat.
So lesen Sie die Kürschner-Nummer
Bei vierstelligen Zahlen geben die ersten drei Ziffern die Seitenzahl im „Kürschner“ an. Die letzte Ziffer gibt an, das wievielte Foto auf der Seite den Abgeordneten zeigt. Da auf jeder Seite drei Abgeordnete verzeichnet sind, ist die letzte Ziffer immer eine 1, 2 oder 3.
Beispiel: Die Nummer B2591 zeigt das erste abgebildete Bundestagsmitglied auf Seite 259. In der Kürschner-Ausgabe von 2022 war das Bundeskanzler Olaf Scholz, den Sie vermutlich auch am Foto erkannt hätten (der aber selten Taxi fährt). Häufig werden Sie aber einen Abgeordneten bekommen, den Sie nicht kennen. Sehen Sie sich das Foto an, damit Sie die Person erkennen, wenn sie auf die wartenden Taxen zukommt und nicht weiß, wer sie abholt.
Einfache Identifikation des Fahrgastes über Web und App
Zugegeben der Kürschner stammt noch aus einer Zeit, in der mobiles Internet noch nicht so flächendeckend nutzbar war. Viel einfacher geht die Suche mit stets aktuellen Daten online auf der Website www.kuerschnersmart.de/de/recherche oder über die App Deutscher Bundestag, die Sie im Google Play Store oder im Apple Store kostenlos herunterladen können. Dort geben Sie einfach den Namen des Fahrgastes ein und erhalten sofort ein Bild dazu.


Verhalten gegenüber dem Fahrgast
Es ist egal, welcher Fraktion oder welchem politischen „Lager“ die Person angehört. Sie ist in dem Moment für Sie kein Politiker, sondern Ihr Premium-Fahrgast. Sie haben als Fahrer neutral zu sein und allen Abgeordneten die gleiche gute Dienstleistung zu bieten.
Vor Ort auf den Fahrgast warten
Melden Sie sich am Abholort (z. B. im Hotel Bescheid sagen, für welchen Fahrgast das Taxi da ist) und halten Sie danach Ausschau nach Ihrem Fahrgast, den Sie vom Foto aus dem „Kürschner“ kennen. Es kann zweckmäßig sein, außerhalb des Fahrzeugs mit gut sichtbarem „Kürschner“ (bzw. „Bürger-Handbuch“) zu warten.
Während des Wartens ist es sinnvoll, bereits den weißen Coupon so weit wie möglich auszufüllen: Auftragsnummer, Kürschner-Nummer und Name des Fahrgastes, Konzessionsnummer des Taxis, Name des Fahrers und Startort stehen ja bereits fest.
Pünktlichkeit
Falls Ihr Fahrgast zur Vorbestellzeit, die im Auftrag angegeben ist, noch nicht da ist, schalten Sie auf die Minute genau den Taxameter ein. Bei Abholung an einer Privatadresse sollten Sie außerdem zur Vorbestellzeit (nicht früher) klingeln und ggf. sagen: „Guten Tag, das Taxi für Herrn oder Frau Sowieso ist da.“ Falls der Fahrgast früher da ist, schalten Sie den Taxameter natürlich schon bei der Abfahrt ein.
Sollte der Fahrgast fünf Minuten nach der Abholzeit, die im Auftrag steht, noch nicht da sein, rufen Sie bitte die Zentrale an oder drücken Sie einen Sprachwunsch. Wenn die Zentrale nach dem Verbleib des Fahrgastes forscht, kann das eine Weile dauern, da sie den Bundestagsfahrdienst anruft, dieser versucht den Politiker zu erreichen, ruft dann die Zentrale zurück, die sich dann wieder bei Ihnen meldet.
Wenn die Zentrale Ihnen sagt, dass Ihr Fahrgast später kommt, warten Sie einfach. Die Taxiuhr läuft ja, so dass die Wartezeit mit bezahlt wird. Wichtig ist, dass Sie auf dem weißen Coupon im Feld „Uhrzeit Beginn“ die Abholzeit notieren, die im Auftrag steht. Kommt Ihr Fahrgast später, müssen Sie die Wartezeit bei „Bemerkung“ eintragen.
Abholung am Flughafen
Bei einer Abholung am Flughafen ist es sinnvoll, das Gelände rechtzeitig anzufahren, jedoch noch nicht die Schranke zu passieren. Stattdessen können Sie an einer Stelle ohne Halteverbot warten, beispielsweise in der Hugo-Eckener-Allee.
Erst kurz vor der Vorbestellungszeit sollten Sie auf der Abholebene 0 durch die ganz linke Schranke fahren und in der Taxispur parken. An allen anderen Stellen ist es verboten und wird vom Flughafenpersonal mitunter streng verfolgt.
Verschließen Sie Ihr Taxi und begeben Sie sich mit Ihrem „Kürschner“ und möglichst mit einem Schild, auf das Sie groß „Herr“ oder „Frau“ und den Nachnamen des Fahrgastes geschrieben haben, an die Stelle des richtigen Terminals, an der die Fluggäste den Sicherheitsbereich verlassen, um Ihren Fahrgast dort mit sichtbar hochgehaltenem Namensschild zu empfangen.
Möglicherweise werden noch weitere Abgeordnete aus demselben Flugzeug von Taxifahrern abgeholt. Die Zuordnung ist dann schwierig, wenn alle Fahrer nur ihren „Kürschner“ in die Höhe halten.
Wer zahlt die Parkgebühren?
Auch die Parkgebühren werden vom Bundestag bezahlt. Dazu den Parkschein mit dem „Abrechnungsbeleg der BwFuhrparkService GmbH“ oder den normalen Quittungsbeleg einreichen (falls „normaler Fahrer“ und kein Bundestagsfahrer, weil keiner verfügbar) und auf den Beleg schreiben, ob die Parkgebühr exklusiv oder schon inklusiv angegeben ist.
Da Fahrgäste am Flughafen nur selten genau zur Vorbestellungszeit erscheinen, brauchen Sie hier nicht gleich die Zentrale anzurufen. Auch Flugverspätungen sind bei den Funkaufträgen in der Regel bereits berücksichtigt.
Die Zentrale anrufen müssen Sie nur, wenn die tatsächliche Ankunftszeit des Fluges sich kurzfristig nochmals um mindestens 20 Minuten verzögert, oder wenn die Fluggäste des Fluges, mit dem Ihr Fahrgast ankommen sollte, größtenteils den Sicherheitsbereich verlassen haben, Ihr Fahrgast aber nicht dabei war.
Abholung am Hauptbahnhof
Wenn Sie Ihren Fahrgast am Hauptbahnhof abholen, so müssen Sie die Bundestags-Abholstelle im zweiten Untergeschoss anfahren, erkennbar an den gelben Schildern mit der Aufschrift „Reserviert DBT“.
Wie Sie diese erreichen, erfahren Sie, indem Sie auf dem Online-Portal der Zeitschrift Taxi Times das Suchwort „Rondell“ eingeben. Es erscheint die Meldung „Taxi Berlin und Bw-Fuhrpark testen stressfreie Abholung am Hauptbahnhof“ mit ausführlicher Beschreibung der Anfahrt aus allen Richtungen.
An der Abholstelle sollten Sie am Auto warten, da die Abgeordneten die Stelle kennen.
Wenn der Fahrgast nicht erscheint
Manchmal wird es vorkommen, dass Ihr Fahrgast am Abholort nicht erscheint, weil ihm z. B. ein kurzfristiger Termin dazwischengekommen ist. In dem Fall haben Sie alles Zumutbare zu tun, um ihn zu finden.
Denken Sie daran, dass Ihr Fahrgast nicht weiß, von wem er abgeholt wird, von einem Taxifahrer oder einem Limousinenchauffeur. Sie müssen ihn deshalb „aktiv“ empfangen, indem Sie ihn vom Foto im „Kürschner“ identifizieren, auf ihn zugehen, sich als sein Fahrer bemerkbar machen, ihn mit Namen begrüßen und ihm anbieten, sein Gepäck zu nehmen, um ihn dann zum Fahrzeug zu begleiten und ihm optimalerweise die Tür zu öffnen.
Vorgehen bei einer Leerfahrt
Sollten Sie nach der Abholzeit, die im Auftrag steht, und zu der Sie den Taxameter eingeschaltet haben, von der Zentrale erfahren, dass Ihr Fahrgast nicht kommt und die Fahrt nicht stattfindet, müssen Sie den Taxameter stoppen und den Fahrpreis – einschließlich 1,50 Euro für Coupon-Zahlung – in den Coupon eintragen.
In das große Feld „Bemerkungen zu Wartezeiten usw.“ tragen Sie dann das Wort „Leerfahrt“ ein. In das Feld „Uhrzeit Ende“ tragen Sie den Zeitpunkt ein, zu dem Sie den Taxameter gestoppt haben.
Bei Fahrtbeginn ist es wichtig, neben der Startzeit auch die genaue Anzahl der Warteminuten zu notieren. Ihre Wartezeit muss exakt dokumentiert sein, da Sie diese mitbezahlt bekommen. Gerade am Flughafen sind das mitunter erhebliche Beträge.
Flughafenzuschlag
Bei einer Abholung am Flughafen kommt nur dann ein Flughafen-Zuschlag dazu, wenn Sie vorher die kostenpflichtige Taxi-Infrastruktur genutzt haben, also durch die Schranke auf die Wartepalette gefahren waren. Das ist dann digital registriert.
Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, bei einer Fahrt, die am BER beginnt, am Taxameter die Flughafen-Tarifstufe zu drücken.
Wenn Sie und Ihr Fahrgast sich gefunden haben, packen Sie den „Kürschner“ und sonstige Erkennungszeichen weg, um Ihre möglicherweise prominenten Fahrgäste vor neugierigen Blicken von Fotografen oder Passanten zu schützen.
Sie sind auch für das Wohlbefinden und die Sicherheit Ihres Fahrgastes verantwortlich.
Coupon korrekt ausfüllen
Wenn Sie am Fahrziel anhalten, müssen Sie zügig den weißen Coupon fertig ausfüllen, während Ihr Fahrgast, dessen Name im Auftrag steht, noch im Auto sitzt.
Bevor der Fahrgast unterschreibt, müssen folgende Felder ausgefüllt sein:
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Auftrags-Nummer und Kürschner-Nummer: Stehen im Funkauftrag.
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Konzessionsnummer Ihres Autos: Für die Abrechnung wichtig.
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Name des Fahrgastes: Der Name aus dem Auftrag, auch wenn mehrere Personen mitgefahren sind.
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Ihr Name: Damit die Fahrt abgerechnet werden kann.
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Startort: Die Abholadresse aus dem Auftrag.
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Zielort: Die Adresse, an der die im Auftrag genannte Person ausgestiegen ist.
Das ist in der Regel die im Auftrag angegebene Adresse des Fahrziels. Falls der Fahrgast das Fahrziel kurzfristig geändert hat und Sie jetzt an einer anderen Adresse stehen, müssen die diese andere Adresse hinschreiben und weiter unten einen Vermerk eintragen.
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Datum: Als Datum müssen Sie bei einer Fahrt, die vor Mitternacht beginnt und nach Mitternacht endet, das Datum bei Abfahrt eintragen, das auch im Auftrag steht.
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Uhrzeit: Die Uhrzeit bei Beginn und bei Ende der Fahrt sind wichtig, damit Fahrstrecke, Wartezeit und Fahrpreis auf Plausibilität abgeglichen werden können.
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Bemerkungen: Bei Änderungen, Wartezeiten oder Sonderfällen.
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Taxameterbetrag in Euro: Fahrpreis inklusive aller Zuschläge (1,50 Euro für Coupon obligatorisch).
Falls Sie ein Großraumtaxi fahren und mehr als vier Personen mitfahren, kommt der übliche Zuschlag von 6 Euro dazu.
Die Politiker wissen in der Regel, dass Trinkgeld bei einer Bundestagsfahrt nur bar bezahlt werden darf. Sollte dennoch ein Fahrgast Sie auffordern, einen höheren Betrag als den auf dem Taxameter einzutragen, sagen Sie:
„Das ist leider nicht erlaubt. Trinkgeld darf ich nur bar entgegennehmen.“
Das Feld „Wartezeit in Minuten“ ist wichtig. Hier muss die Differenz aus Abholzeit im Auftrag und tatsächlichem Fahrtbeginn abzulesen sein.
Unterschrift des Fahrgastes
Wenn die Felder alle ausgefüllt sind, reichen Sie den Block mit einer Schreibunterlage und Kugelschreiber dem Fahrgast und bitten Sie ihn, zu unterschreiben – also, falls es mehrere sind, wieder der, dessen Name im Auftrag stand.
Der Politiker weiß in der Regel, wo er unterschreiben muss, gibt Ihnen den Block dann zurück – und häufig auch ein Trinkgeld. Er darf natürlich genau so frei entscheiden wie jeder andere Fahrgast, ob er dem Taxifahrer Trinkgeld gibt und wie viel.
Die Fahrgäste bekommen keinen Beleg.
Abschluss der Fahrt
Bedanken Sie sich bei den Fahrgästen und geben Sie ihnen ggf. ihr Gepäck aus dem Kofferraum.
Ganz am Schluss müssen Sie noch selbst ganz unten rechts auf dem Coupon unterschreiben, falls Sie das nicht schon getan haben.
Schließlich müssen Sie in der Fahrer-App die Rechnungsfahrt abschließen und der Zentrale im Zuge dessen den Gesamtfahrpreis übermitteln. Anschließend können Sie den Taxameter und Ihren App-Status wieder auf „frei“ schalten.
Falls Sie Einträge auf dem Coupon vergessen haben, der Auftrag in der App aber schon abgeschlossen und nicht mehr zu sehen ist, rufen Sie im Menü den Punkt „Letzter Auftrag“ auf und notieren Sie von dort die Nummer.
Der Coupon ist für Sie wie Bargeld. Sie müssen ihn zeitnah bei Ihrem Taxibetrieb einreichen.