Informationen zum neuen Berliner Taxitarif

Ben Waldner 12. Juni 2015

Alles was Sie zum neuen Tarif, der Neuprogrammierung Ihres Taxameters und der Prüfung beim Eichamt wissen müssen

Taxitarif in Berlin


 

Ab wann ist der neue Tarif gültig und bis wann muss ich meinen Taxameter neu programmieren lassen?

Die neue Tarifordnung tritt 14 Tage nach der Verkündung im Berliner Amtsblatt in Kraft.

Anschließend haben Sie weitere 28 Tage Zeit Ihren Taxameter an den neuen Tarif anzupassen.

Selbstverständlich halten wir Sie über die aktuellen Termine auf dem Laufenden.


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Wo kann ich meinen Taxameter für den neuen Tarif programmieren lassen?

Sie können Ihren Taxameter bei Heedfeld Elektronik Berlin GmbH in der Persiusstraße 7, 10245 Berlin nach der Verkündung im Berliner Amtsblatt vorprogrammieren lassen.

Sobald der Tarif veröffentlicht worden ist, informieren wir Sie über das genaue Datum, ab dem Ihr Taxameter bei Heedfeld Elektronik vorprogrammiert werden kann.

Aufgrund der hohen Anzahl an erwarteten Fahrzeugen bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Terminvergabe leider nicht möglich ist.


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Welche Taxameter kann ich vorprogrammieren lassen und welche Taxameter lassen sich nicht vorprogrammieren?

Sie können alle Taxameter vorprogrammieren lassen,
mit Ausnahme der Taxameter Kienzle 1145, Kienzle 1150 und Digitax F1, F3 und M1.


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Ab wann kann ich meinen nicht vorzuprogrammierenden Taxameter an den neuen Tarif anpassen lassen?

Ab dem Tag des Inkrafttretens des neuen Tarifs können die Taxameter Kienzle 1145“,“ Kienzle 1150“ und „Digitax F1, F3 und M1“ neu programmiert werden.


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Achtung! Der Taxameter Hale MCT-04 kann nicht für den neuen Tarif programmiert werden.

Bitte wenden Sie sich umgehend an Heedfeld Elektronik Berlin GmbH.


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Wann muss ich meinen Taxameter nach der Neuprogrammierung beim Eichamt prüfen lassen?

Für alle Taxameter mit Instandsetzerkennzeichen (rotes Dreieck) erhalten Sie innerhalb von 12 Wochen einen verbindlichen Termin vom Eichamt zugeschickt.

Sollten Sie bis Ende September 2015 keinen Termin per Post erhalten haben, melden Sie sich bitte selbstständig beim Eichamt für eine Terminvergabe.

Achtung! Alle Taxameter ohne Instandsetzerkennzeichen müssen vor der ersten Benutzung zur Eichung bzw. Konformitätsbewertung durch das Eichamt.

Quelle: Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg, Außenstelle Berlin.


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