BZP stellt Taxitarifanhebungsrechner vor

Ben Waldner 5. Juli 2014
BZP stellt Taxitarifanhebungsrechner vor

Aus aktuellem Anlass noch mal die Meldung zum Tarifrechner des BZP’s vom 17.6.2014.

Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes müssen die Taxitarife in Deutschland deutlich angehoben werden, um den Unternehmen überhaupt noch ein kostendeckendes Arbeiten zu ermöglichen. Mit viel Interesse wurde deshalb auf der Sitzung des Erweiterten Vorstands in Leipzig am 2.6.2014 sowie bei der öffentlichen Podiumsdiskussion am 3.6.2014 die Vorstellung des BZP-Taxitarifanhebungsrechners verfolgt.

Um dem Gewerbe vor Ort (aber z.B. auch den Genehmigungsbehörden!) eine eigenen Tarifkalkulation unter Maßgabe des Mindestlohnes zu ermöglichen, hat der vereidigte und öffentlich bestellte Sachverständige Volker Wilken im Auftrage des BZP ein entsprechendes Tool in Gestalt einer Excel-Kalkulation erstellt.

ACHTUNG: Auf Bitte verschiedener Ordnungsbehörden, die für die Genehmigung von Nachtzuschlägen im Taxitarif diese nachvollziehbar einkalkulieren wollen, haben wir in den Taxitarifanhebungsrechner ein Feld “Zuschläge” eingearbeitet. Die neue Version 1.2 steht ab sofort (17.06.2014) hier zum Download bereit.

Das Tool enthält drei Bereiche. Auf der 1. Seite der Excel-Tabelle ist eine unveränderbare Musterkalkulation dargestellt, die die notwendige Taxitarifhöhe unter Zugrundelegung eines Musterunternehmens mit einem Fahrer mit 8,50 € Stundenverdienst aufzeigt.

Die 2.Tabelle erhält eine Kalkulation, die es in einigen Punkten ermöglicht, die Angaben der Musterkalkulation auf Seite 1 mit ortstypischen Daten zu versehen. Dies soll insbesondere auch den Tarifgenehmigungsbehörden die Möglichkeit geben, am besten im Zusammenhang mit dem Gewerbe vor Ort den Tarif zu berechnen, der bei 8,50 € pro Stunde notwendig ist. Bei den Feldern Taxitarif-Optionen kann „gespielt“, also beispielsweise die Grundgebühr herabgesetzt werden, um zu sehen, wie sich dadurch der Km-Ansatz erhöht.

Die letzte Seite schließlich ist als Leer-Kalkulation bezeichnet, weil sämtliche Felder mit individuellen Eingaben versehen werden können. Dann kann damit auch der einzelne Unternehmer seine eigene Situation berechnen und herausbekommen, wie hoch seine Kosten pro Fahrt sind und was dies unter Zugrundelegung der sonstigen Betriebsdaten für den Taxitarif bedeuten müsste, um ihm einen kostendeckenden Betrieb zu erlauben.

Die Taxikalkulation ist mit Erläuterungen für die Öffentlichkeit freigegeben, alle Genehmigungs-Behörden, Unternehmen und andere Interessierte können diesen Taxitarifanhebungsrechner hier downloaden.

Quelle: Pressemitteilung vom BZP vom 17.6.2014/ 04.6.2014