Am 16. Februar hat die Berliner Senatsverwaltung die Einführung eines Beobachtungszeitraums für Taxi-Konzessionen bekanntgegeben. Doch gilt das auch für Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden? Und auf welcher Datengrundlage basieren die in der Begründung angegeben Stundenumsätze des Berliner Taxigewerbes?
Innerhalb der Taxibranche herrschte große Erleichterung, als die für die Ausgabe von Taxikonzessionen zuständige Senatsverwaltung bekanntgab, ab 16.2.2026 einen so genannten Beobachtungszeitraum von zunächst zwölf Monaten einzuführen und während dieser Zeit keine weiteren Taxigenehmigungen mehr zu erteilen (Taxi Times berichtete). Zu diesem Zeitpunkt lagen dem zuständigen „LABO“ 2.500 Anträge vor, obwohl Ende Januar 2026 in Berlin schon wieder über 6.600 Taxis konzessioniert waren.
In diesem Zusammenhang kam nun allerdings die Frage auf, ob der zum 16. Februar eingeführte Beobachtungszeitraum auch für jene Anträge gilt, die vor dem 16. Februar eingeführt worden waren. Dies wird von der Senatsverwaltung auf Nachfrage von Taxi Times bestätigt. „Anträge auf Ersterteilung sowie auf Erweiterung einer Genehmigung sind betroffen“, schreibt die Behörde.
Begründet hatte die Verwaltung den vorläufigen Konzessionsstopp damit, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage der Taxibranche die Zulassung weiterer Konzessionen nicht rechtfertige. Ein Großteil des Gewerbes könne derzeit nicht kostendeckend arbeiten. „Die Erlöse pro Stunde verzeichnen seit Jahren einen negativen Trend im Ergebnis einer nachteiligen Nachfrage- und Kostenentwicklung“, konstatierte die Behörde in einer Pressemeldung Mitte Februar.
Etwas detaillierter begründet das LABO die Maßnahme auf deren eigener Website: „Alle im Gesetz angelegten Indikatoren weisen ins Negative”, heißt es dort. So hätten beispielsweise die Bruttoumsätze in 2025 mit durchschnittlich 20,50 Euro pro Betriebsstunde ein so niedriges Niveau erreicht, dass ein kostendeckender Betrieb in vielen Fällen nicht mehr zu erwarten sei. “Rechnerisch wäre ein Bruttostundenumsatz von ca. 32,80 EUR erforderlich”, konstatiert das LABO, nachzulesen hier.
Doch woher nimmt die Behörde diese Zahlen? Auf Nachfrage von Taxi Times verweist das LABO auf Voruntersuchungen, die von einem externen Sachverständigenbüro ermittelt wurden. „Der ausgewiesene Stundenumsatz von rund 20,50 EUR für das Jahr 2025 ergibt sich aus der Auswertung anonymisierter Taxameterdaten (über 20 Mio. Datensätze) der Jahre 2019 bis 2025, die eine empirische Betrachtung der tatsächlich erzielten Bruttoumsätze pro Einsatzstunde im Berliner Taxigewerbe ermöglichen“, teilt das LABO schriftlich mit.
Zum Wert von 32,80 Euro gibt das LABO an, dass man diesen als betriebswirtschaftliche Referenzgröße auf Grundlage einer Kostenkalkulation für einen durchschnittlichen Taxibetrieb ermittelt habe. In diese Berechnung seien unter anderem Personalkosten auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns einschließlich Lohnnebenkosten sowie weitere betriebliche Aufwendungen wie Fahrzeug-, Versicherungs- und Betriebskosten eingeflossen, aus denen sich der betriebswirtschaftlich erforderliche Umsatz zur nachhaltigen Sicherung eines wirtschaftlich tragfähigen Betriebs ableiten lasse. Zur Einordnung seien unter anderem auch Referenzwerte aus Hamburg herangezogen worden. „Die dortige Genehmigungsbehörde hat jüngst einen erforderlichen Umsatz von „mindestens 32 €“ pro Stunde ermittelt“, verweist das LABO auf die Zahlen der Hamburger Genehmigungsbehörde.
Bei solch einer empirisch ermittelten Datenbasis stellt sich nun natürlich die Frage, ob die Verwaltung die Erkenntnisse regelmäßig überprüft und inwiefern dann eine Verlängerung des Beobachtungszeitraums in Frage kommt. Auch hierzu äußert sich die Verwaltung gegenüber Taxi Times transparent und eindeutig: „Während des einjährigen Beobachtungszeitraums wird überprüft, ob die Voraussetzungen für das objektive Hindernis weiterhin bestehen oder entfallen sind und somit eine Marktstabilisierung eingetreten ist. Diese Bewertung erfolgt unter Einbeziehung des Sachverständigenbüros, das die entsprechenden Erhebungen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gewerbes fachlich begleiten und auswerten wird. Vor Auslaufen des Beobachtungszeitraums wird auf Grundlage der dann vorliegenden Daten eine aktualisierte Gefährdungsprognose erstellt. Auf dieser Basis ist dann zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Kontingentierung der Anzahl der in Berlin zugelassenen Taxis erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu gewährleisten.“
Beitragsfoto: KI-generiert