
Registrierung für Rechnungsfahrten mit Transportschein
Die Taxi ONE GmbH arbeitet seit einiger Zeit eng mit vielen Krankenkassen zusammen und vermittelt hier Fahraufträge für Patienten als Rechnungsfahrten. Bisher mussten sich die Fahrgäste dafür vorher bei uns registrieren.
Die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen werden wir ab dem 01.07.2026 weiter ausbauen und auch Fahrten ohne vorherige Registrierung zu einem Festpreis vermitteln.
Diese Fahrten sind als „Rechnungsfahrt mit Transportschein“ gekennzeichnet. Die Aufträge enthalten neben der Abholadresse und dem Namen des Fahrgastes auch die Zieladresse.
Wichtige Hinweise
Bei diesen Fahrten ist zu beachten:
- Der Fahrgast benötigt in der Regel Unterstützung bei der Abholung sowie beim Ein- und Aussteigen. Entsprechende Hinweise finden Sie in den Aufträgen.
- Der Fahrgast benötigt einen Transportschein, den er Ihnen für die Abrechnung übergeben muss. In der Regel ist der Fahrgast darüber informiert.
- Bitte vergleichen Sie unbedingt den Namen des Fahrgastes im Auftrag mit dem Namen auf dem Transportschein, um sicherzustellen, dass Sie den richtigen Fahrgast befördern und Verwechslungen vermeiden.
- Sie dürfen auf keinen Fall Änderungen am Transportschein vornehmen.
- Die Fahrt darf ausschließlich zu der im Auftrag angegebenen Zieladresse durchgeführt werden.
Wichtig für die Abrechnung
- Für die Abrechnung benötigen wir den Transportschein und den Rechnungsfahrtbeleg.
- Ohne Transportschein ist eine Abrechnung der Fahrt nicht möglich.
Für die Vermittlung dieser Fahrten müssen die entsprechenden Fahrzeuge und Fahrer freigeschaltet werden. Daher benötigen wir eine Registrierung sowohl des Fahrers als auch des Unternehmers.