LABO Statement zum aktuellen Uber Fall (Update 20.08.2014)

Ben Waldner 18. August 2014

Wir prüfen den Fall gerade. Weitere Infos folgen. Hier die offizielle Stellungsnahme vom LABO vom 18.08.2014:

Noch keine gerichtliche Entscheidung über Smartphone-Dienst Uber (Nr. 37/2014)
Pressemitteilung Nr. 37/2014 vom 18.08.2014

Die Firma Uber B.V. wehrt sich gerichtlich gegen eine Verfügung, mit der das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ihr mit sofortiger Wirkung untersagt hat, Fahrdienste im Land Berlin über eine Smartphone-App („UberPOP“ bzw. „UberBLACK“) zu vermitteln. Ein Eilantrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung des hiergegen eingelegten Widerspruchs ist am Freitag, dem 15. August 2014 beim Verwaltungsgericht Berlin eingegangen. In dem nun unter dem Aktenzeichen VG 11 L 353.14 anhängigen Verfahren hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten auf gerichtliche Anfrage zugesichert, vor einer Entscheidung des Gerichts von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen. Derartige Zusicherungen sind in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes üblich, um während eines gerichtlichen Verfahrens ggf. nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile für den Adressaten einer belastenden Verfügung zu vermeiden. Eine derartige Zusicherung besagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung. Nach Stellungnahme der Behörde und Eingang ihrer Akten wird die für das Personenbeförderungsrecht zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts zeitnah entscheiden.

Entgegen einer anderslautenden Pressemitteilung der Antragstellerin vom heutigen Tage hat das Gericht damit weder „über den Widerspruch entschieden noch eine Aussetzung der Untersagungsverfügung angeordnet“.
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20140818.1615.398743.html.

Hier wird noch mal deutlich darauf hingewiesen, dass das LABO von Bussgeldbescheiden absieht.

Update 19.08.2014: Taxi Times: Kurze Zusammenfassung der aktuellen Lage
Wichtig ist bei der ganzen Sache zu beachten, dass es sich um ein Eilverfahren handelt, d.h. das Berliner Taxigewerbe muss erst mal einpaar Wochen abwarten, bis weitere Infos folgen – und ob dann immer noch von Bussgeldbescheiden abgesehen wird, wie es derzeit in Berlin der Fall ist. Darauf weist auch ein Kommentator unter folgenden Artikel vom Branchenmagazin Taxi Times hin, welches den aktuellen Fall recht gut schildert: http://www.taxi-times.com/berliner-verwaltungsgericht-widerspricht-uber/

Wichtig ist meiner Meinung nach, zu betonen, dass es sich hierbei um ein Eilverfahren handelt und man erst mal nichts genaues sagen kann, bis das Eilverfahren in wenigen Wochen abgeschlossen ist. Es gibt aber auch andere Beispiele, wie man mit dem Thema umgehen kann. Die Münchner Behörde soll beispielsweise jeden Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz etc. nachgehen und ahnden.

DGB- Chef Hoffmann spricht von moderner Sklaverei
Auch die Gewerkschaft DGB sprach am Wochenende im Falle des mittlerweile in starke Kritik geratenen US- Dienstes Uber von „moderner Sklaverei“. Weiter sagt dazu der DGB-Chef Hoffmann: „Die Politik muss dafür sorgen, dass Kündigungsschutz, Mindestlöhne, Arbeitsschutz und Arbeitszeitregeln auch für die neuen digitalen Angebote gelten.“

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/uber-und-andere-dgb-warnt-vor-moderner-sklaverei-a-986545.html

Eine klare Warnung an alle Uber- Fahrer durch den Hessischen Rundfunk
Desweiteren hat unsere Redaktion für euch hier weitere Auszüge aus der Presse recherchiert, die auf die soziale Unsicherheit der Uber- Fahrer hinweisen. Vielen Dank an die investigativen Journalisten von dem Hessischen Rundfunk für die kritische Berichterstattung.

Öffentlich-rechtliche Recherche zum Uber-Vertrag
Der Hessische Rundfunk hat sich einmal die Mühe gemacht und zu Uber Pop recherchiert. Es finden sich Details im Vertrag, nach dem Uber kurz gesagt zu keinerlei Zahlungen an den Fahrer verpflichtet ist, weder für die Erbringung der Transportdienstleitung noch bei Entschädigungen als Folge eines Unfalls oder in Bussgeldsachen:

„Durch den Abschluss dieses Vertrages verpflichten Sie sich, das Unternehmen, seine Lizenzgeber und seine und ihre Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitarbeiter, Rechtsanwälte und Auftragnehmer für alle Ansprüche, Forderungen, Schadensersatzforderungen, Klagen, Verluste, Verpflichtungen, Ausgaben (einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten) und Klageansprüche, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder in Verbindung mit (a) Ihren Handlungen (oder Unterlassungen) bei der Erbringung des Ride-Sharing gemäß diesem Vertrag, einschließlich Verletzung oder Tod einer Person (…) ergeben, zu entschädigen (…).“

„Als Gegenleistung für die Annahme und vollständige Ausführung einer Anfrage erhalten Sie keine vereinbarte Vergütung für die Ausführung der Anfrage. Für die Fahrt kann lediglich eine freiwillige Servicepauschale anfallen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf eine bestimmte Servicepauschale haben.“

„Sollten Geldstrafen oder Gebühren Ihnen von einer Bundes-, Landes- oder örtlichen Behörde infolge einer Handlung Ihrerseits bei der Erfüllung dieses Vertrages auferlegt oder geschätzt werden, tragen Sie auch diese Kosten selbst.“

Die deutsche Gerichtsbarkeit ist im Innenverhältnis Fahrer – Uber auch ausgeschlossen.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_52488277